Mediatouch

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

1. Vertragsparteien, Geltung dieser AGB

(a) Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der von der Mediatouch GmbH, Georgstr. 2, 30159 Hannover (nachfolgend: Agentur) angebotenen Dienstleistungen niedergelegt. Nähere Angaben über die Agentur, insbesondere Kontaktinformationen, die Registerdaten sowie Auskunft über die vertretungsberechtigte Person sind dem  Impressum zu entnehmen.
(b) Einhergehend mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gelten. Bedingungen des Kunden, die von den nachfolgend getroffenen Regelungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, finden nicht Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden eine Leistung vornimmt.  Mit den hier verfügbar gemachten Informationen kommt die Agentur ebenfalls seinen Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr nach.
(c) Konkrete Dienstleistungen werden jeweils aufgrund eines gesondert, schriftlich oder in Textform erteilten Auftrags des Kunden erbracht. Die in dem Auftrag bzw. in einem Individualvertrag getroffenen Abreden gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.
(d) In den vorliegenden AGB sind Rahmenbedingungen der gesondert zu schließenden Individualverträge hinsichtlich der vom Kunden zu wählenden Dienstleistungen geregelt. Diese AGB kommen zur Anwendung, soweit in einem Individualvertrag eine Materie nicht geregelt ist. In §  9 getroffenen Regelungen betreffen nur  Laufzeitverträge. Die in § 10 getroffenen Regelungen finden nur auf Verträge Anwendung, die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Suchmaschineoptimierung zum Gegenstand haben.

2. Leistungsspektrum / Vertragsgegenstand

(a) Das Leistungsspektrum der Agentur umfasst die Konzeption und Durchführung von Dienstleistungen auf den Gebieten des Onlinemarketings (Suchmaschinenmarketing- & Optimierung, Google AdWords, Blogbuilding, Landingpages), der Print-, TV- und Teletextwerbung, der Erstellung, Gestaltung und Verwaltung von Webseiten, der Filmproduktion, des Webdesigns, des Printdesigns und der Schaffung von Corporate Identity sowie der Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.
(b) Der Kunde kann die Agentur mit einem oder mehreren der folgenden Leistungen beauftragen:
•    Werbung für ein Produkt und/oder eine Dienstleistung (insbesondere durch Online- und/oder TV-Werbung sowie durch Web- und/oder Corporate-Design)
•    Erstellung, Gestaltung und Verwaltung von Webseiten
•    Optimierung der Sichtbarkeit einer Internetpräsenz
•    Film-, Foto-, Tonproduktion
(c) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung der vom Kunden gewählten Werbe-, Marketing- bzw. Verkaufsförderungsmaßnahme und/oder Medienproduktion.

3. Zustandekommen von Verträgen

Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden hinsichtlich einer oder mehrerer der unter Punkt 2 beschriebenen Leistungen kommt zustande, indem der Kunde das Angebot der Agentur annimmt. Eine verbindliche Offerte der Agentur ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen, das die Agentur dem Kunden auf dessen Wunsch übermittelt.
Die Annahme durch den Kunden erfolgt durch dessen Erklärung. Diese ist an keine Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, als auch in Textform, schriftlich oder in elektronischer Form ergehen. Die Annahme des Kunden kann ebenfalls durch Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrags durch den Kunden an die Agentur erfolgen. Zur Erleichterung des Rechtsverkehrs sowie zu Dokumentationszwecken ist es geboten, und wird dem Kunden empfohlen, seine Annahme in Textform, etwa durch eine E-Mail dem Dienstleister zu erklären. Ergänzungen und Modifikationen des Angebots durch den Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur sie in Textform oder schriftlich bestätigt. Nach Vertragsschluss übermittelt die Agentur dem Kunden die Vertragsunterlagen.

4. Kosten & Zahlungsmodalitäten

Die Kosten für die vom Kunden gewählten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise, denen 19 % Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Die Rechnungsstellung durch die Agentur erfolgt monatlich. Fälligkeit des Rechnungsbetrages tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein. Der Rechnungsbetrag kann per Lastschrift oder Überweisung beglichen werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden die weitere Vertragserfüllung bis zum Begleichen der offenen Forderungen auszusetzen. Ebenso behält sich die Agentur das Recht vor, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu erheben. Daneben behält sich die Agentur das Recht vor, gem. § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00  Euro zu erheben.

5. Haftung / Leistungshindernisse

(a) Die Agentur haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an eine Fahrlässigkeit anknüpfen, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Agentur, die am Vorliegen leichter Fahrlässigkeit geknüpft sind, bestehen nur, wenn durch die Agentur oder ihre Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihres Bestehens sind derartige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.
(b) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.
(c) Die vorgenannten Einschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt von der obigen Haftungsbeschränkung unberührt.
(d) Treten durch höhere Gewalt Umstände ein, die eine Lieferung beeinträchtigen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit erfolgt auch bei Eintreten anderer Hinderungsgründe, die außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters liegen. Das gilt insbesondere im Falle von Streiks, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen etwa durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die objektiv nicht durch den Anbieter schuldhaft verursacht worden sind. Der Anbieter teilt dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis den Beginn und das Ende derartiger Behinderungen mit. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten andauert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Verantwortlichkeit des Kunden, Haftungsfreistellung

(a) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sowie für die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich seiner Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere seiner Webseiten selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Sollten die vertragsgegenständlichen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen Rechtsverstöße enthalten und/oder mit Rechten Dritter belastet sein, so stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. Die hier getroffene Regelung bezüglich der Verantwortlichkeiten des Kunden und Haftungsfreistellung gilt auch hinsichtlich der Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, welche die Agentur im Auftrag des Kunden produziert.
(b) Ist die Agentur aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, gehindert eine geschuldete Leistung zu erbringen, bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung aufrecht. Soweit und solange der Kunde die in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Agentur von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtungen befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung seitens der Agentur stellt keine Pflichtverletzung dar und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung.

7. Geheimhaltung / Vertraulichkeit / Verwertungsrechte / Referenzen

(a) Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten, nicht anderweitig öffentlich zugänglichen Daten und Informationen, insbesondere Statistiken Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, deren Bekanntgabe Dritten gegenüber nicht gestattet ist und unter Umständen Schadenersatzansprüche begründen kann. Das gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
(b) Der Kunde wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-Roms, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien der Agentur oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(c) Die von der Agentur gelieferten Kreativgüter, insbesondere Texte, Graphiken, Filme, Software, Webseiten sowie sonstige Multimediawerke sowie Programmierung sind immaterialgüterrechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist die Agentur. Ob und in welchem Umfang diesbezüglich Nutzungsrechte auf den Kunden überträgt, richtet sich nach dem jeweiligen Individualvertrag. Im Zweifel verbleiben sämtliche Verwertungsrechte bei der Agentur.
(d) Bei Konzepten, die den Angeboten der Agentur zugrunde liegen, handelt es sich in der Regel um immaterialgüterrechtliche Schutzgüter (geistiges Eigentum). Insbesondere sind die an die Kunden zur Veranschaulichung übersandten Werbetexte nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 11, 12 ff., 15 ff. UrhG urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist die Agentur. Die Übersendung eines Konzepts an den Kunden erfolgt nur zum Zwecke der Vertragsanbahnung. Eine Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden oder Dritte findet ausdrücklich nicht statt. Jegliche von der Agentur nicht autorisierte Nutzung eines Konzepts der Agentur durch den Kunden oder durch Dritte stellt eine Rechtsverletzung dar, die insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich zieht.
(e) Die Agentur ist berechtigt öffentlichkeitswirksam, insbesondere im Rahmen ihrer Internetpräsenz auf abgewickelte Aufträge als Referenz hinzuweisen.
(f) Die durch den Agentur zugänglich gemachten Inhalte,  insbesondere die verfügbar gemachten Texte, Bilder, Grafiken, Animationen, Videos, Musik, Wort- und Bildmarken, sonstige Kennzeichen, Muster und Designs sowie die Webseiten einschließlich ihrer Unterseiten und die ihr zugrunde liegende Datenbankstruktur sind als immaterielle Güter schutzrechtlich, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz und dem Designgesetz geschützt. Der Anbieter ist Rechteinhaber bzw. Lizenznehmer jener Schutzgüter. Der Kunde sowie andere Besucher der Webseite sind berechtigt, die Inhalte und Daten, soweit das für die bestimmungsmäßige Nutzung der Webseiten erforderlich ist, zu speichern und zu vervielfältigen. Ebenso sind der Kunde sowie andere Besucher der Webseite berechtigt, durch Verlinkung auf die Webseite aufmerksam zu machen. Insoweit untersagt ist es, die Webseite durch Verlinkung in ein anderes „Frameset“ einzubinden (Framing) oder in einem verunglimpfenden Zusammenhang zu stellen. Ebenso ist jede andere Nutzung, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Bearbeitung, der verfügbar gemachten Texte, Bilder, Grafiken, Animationen, Videos, Musik, Wort- und Bildmarken, sonstiger Kennzeichen, Muster und Designs sowie der Webseiten untersagt und bedarf der Lizenzierung durch den Anbieter bzw. durch die Lizenzgeber des Anbieters.

8. Eigentumsvorbehalt

(a) Die durch die Agentur erstellten Produkte jeglicher Art sowie die übertragenen Nutzungsrechte an immaterialgüterrechtlich relevanten Schutzgütern bleiben bis zur Begleichung sämtlicher aus dem Auftrag stammender Forderungen der Agentur gegenüber dem Kunden Eigentum der Agentur.
(b) Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils der Agentur an die Agentur ab. Die Agentur nimmt die Abtretung an. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist er verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
(c) Übersteigt der Wert der für die Agentur bestehenden Sicherheiten dessen offene Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Agentur auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung der Agentur beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Agentur verpflichtet.

9. Laufzeitverträge

(a) Verträge, die eine Dauer von mehr als einem Monat haben, sind Laufzeitverträge. Wird ein Laufzeitvertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der regulären Laufzeit gekündigt, so verlängert sich dessen Laufzeit. Die Laufzeitverlängerung beträgt im Falle eines für 6 Monate geschlossenen Vertrages einen Monat, im Falle eines für 12 Monate geschlossenen Vertrages zwei Monate.
(b) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt. Seitens des Dienstleisters liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ebenso wenn gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann. Eine Kündigung aus diesem Grund kann durch den Kunden vermieden werden, wenn der Nutzer nach entsprechender Aufforderung innerhalb von 10 Tagen eine angemessene Sicherheitsleistung leistet. Für den Fall einer vom Kunden verschuldeten vorzeitigen Beendigung des Vertrages, insbesondere im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Dienstleister behält sich dieser das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen. Dabei ist dem Dienstleister derjenige Schaden zu ersetzen, der infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstanden ist. Dieser Schaden besteht in der Regel aus der Gesamtheit der nicht gezahlten Monatsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit und ist der Höhe nach auf die Gesamtheit der nicht gezahlten Monatsbeiträge bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit begrenzt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Schaden im konkreten Fall wesentlich niedriger war. Ebenso ist der Dienstleister berechtigt, den Laufzeitvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die vertragsgegenständlichen Seiten offensichtlich rechtswidrig sind und/oder Rechte, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die ordentliche Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Vertrages beim Vertragspartner eingehen. Die Kündigung kann nur in Textform, etwa per E-Mail oder schriftlich per Brief erfolgen.

10. Verträge über SEO-Dienstleistungen

(a) Ein SEO-Vertrag ist ein Vertrag, der Dienstleistungen zum Gegenstand hat, die darauf gerichtet sind die Auffindbarkeit der vertragsgegenständlichen Webseite in Suchmaschinen zu optimieren. Der Dienstleister optimiert die im SEO-Service-Angebot genannte Internetpräsenz sowie andere vom Kunden benannte Webseiten nach den Präferenzen des Kunden hinsichtlich ihrer Positionierung und Visualisierung bei Rankings von Suchergebnissen, welche durch Internet-Suchmaschinen bei Eingabe bestimmter Begriffe, generiert werden.
Dabei stellt die Agentur insbesondere auf die gemeinsam mit dem Kunden erarbeiteten Suchbegriffkombinationen (Keywordkomplexe) ab. Das Ziel der Optimierung ist die langfristige Verbesserung des Rankings der vertragsgegenständlichen Webseiten in Bezug auf die definierten Suchbegriffe. Das Leistungsspektrum umfasst:
•    Analyse der vertragsgegenständlichen Webseiten.
•    Wettbewerbsvergleich und Analyse.
•    Strategie-Entwicklung zur Optimierung der vertragsgegenständlichen Webseiten.
•    Offpage Suchmaschinenoptimierung (Strategischer Linkaufbau).
•    Onpage-Optimierung (Technische und inhaltliche Optimierung der vertragsgeständlichen Internetpräsenz ).
•    Regelmäßige Ranking Berichte.
•    Betreuung per Telefon und E-Mail während des gesamten Buchungs-Zeitraums.
•    In Kooperation mit dem Kunden erfolgende Bestimmung der relevanten Suchbegriffe für die vertragsgegenständlichen Webseiten (Keyword-Analyse). Dabei ist es auch möglich, die ursprünglich erarbeiteten Keywordkomplexe innerhalb des Buchungszeitraumes einvernehmlich nachträglich zu ändern.
(b) Die nicht organische Suche (Stichwort: Google Adwords) ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Bei der Umsetzung des Kundenauftrags finden die Vorgaben sowie die berechtigten Interessen der Suchdienste stets Beachtung. Wird die vertragsgegenständliche Webseite gleichwohl durch eine Suchmaschine „abgestraft“ und verschlechtert sich das Ranking werden einvernehmlich Abhilfemaßnahmen eruiert. Gewährleistungs- sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister wegen der Nichtveröffentlichung oder Löschung der vertragsgegenständlichen Webseiten seitens einer Suchmaschine oder wegen der Nicht-Erreichung einer bestimmten Rankingposition sind ausgeschlossen.
(c) Das Angebot der Agentur beschränkt sich inhaltlich auf die Ausarbeitung und Ausführung von Vorschlägen zur Optimierung der Internetpräsenz des Kunden und die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Top Rankings durch Suchmaschinen-Optimierung. Insofern ergreift die Agentur alle ihr möglichen Maßnahmen, um ein bestmögliches Ergebnis für den Auftragnehmer im Bereich der organischen Suche zu erzielen. Dabei ist zu beachten, dass die Position einer Webseite auf Suchmaschinen von vielen diversen Faktoren abhängig ist. Zudem ist das Ranking einer Webseite bei Suchmaschinen wie Google externen und dynamischen Einflüssen ausgesetzt und unterliegt daher in aller Regel „natürlichen“ Schwankungen. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position der vertragsgegenständlichen Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Eine fest definierte Position in den Suchergebnissen kann nicht garantiert werden. Eine bestimmte, dauerhafte Position bzw. ein bestimmtes Ranking kann daher auch die Agentur nicht zusichern. Bei Mangelhaftigkeit der Leistung stehen dem Nutzer die dienstvertragsrechtlichen Gewährleistungsrechte  gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Mängel und Störungen sind dem Dienstleister unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von sieben Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen.
(d) Sofern der Kunde beabsichtigt selbst oder durch Dritte während der Vertragslaufzeit weitere On- oder Offpage-Maßnahmen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Webseiten zu ergreifen, ist er verpflichtet die Agentur vorab darüber zu informieren. Werden durch den Kunden oder durch einen Dritten On- oder Offpage-Maßnahmen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Webseite ausgeführt, sind Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

(a) Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
(b) Die Agentur behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit, insbesondere zur Beseitigung nachträglicher Änderungen sowie zwecks Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen zu ändern. Erfolgte Änderungen werden auf dieser Webseite bekannt gegeben. Soweit die AGB in das Vertragsverhältnis mit einem Kunden eingeführt sind, wird der jeweilige Kunde über die Änderung der AGB benachrichtigt. In dem Fall gelten die AGB in ihrer geänderten Fassung  als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht widerspricht. Ausgenommen von diesem generellen Änderungsvorbehalt sind Preisänderungen.
(c) Die hier verfügbar gemachten Informationen, auch nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung jederzeit auf der Webseite des Plattform-Betreibers unter dem Link „AGB“ aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
(d) Die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages kann auf Deutsch und Englisch geführt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.
(e) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten ist Hannover.
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich bei ihm um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden Hannover.

Dr. Seyavash Amini, Ivocat GmbH

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